Wir freuen uns sie auf unserer Homepage zu begrüßen.

Wir möchten ihnen kurz ein paar Informationen zu unserem Therapieablauf erläutern.

Was benötige ich für die Therapie?

Sie benötigen eine Verordnung für Physiotherapie von ihrem Hausarzt / Hausärztin oder behandelnden Facharzt / Fachärztin. Diese sollte bitte chefärztlich von der für sie zuständigen Krankenkasse bewilligt sein.

Wie funktioniert die Verrechung?

Alle Therapeuten und Therapeutinnen sind Wahltherapeuten.

Die Therapie wird mittels Privatrechnung beglichen. Diese können sie mit ihrer Verordnung bei ihrer zusändigen Krankenkasse einreichen.

Was soll ich mitbringen?

Sie sollten außer ihrer Verordnung möglichst angenehme Kleidung mitbringen. Falls sie in der Therapie Sportbekleidung benötigen, werden sie informiert. Leintücher und Handtücher werden vom Therapeuten gestellt.

Kann ich auch ohne Verordnung kommen?

Wenn sie gesund und beschwerdefrei sind, können sie ohne Verordnung kommen. In diesem Fall ist die Therapie eine präventive Maßnahme und / oder um spezifische Ziele im Training zu erreichen. Jedoch sind in diesem Fall die kosten zu 100% von ihnen zu tragen.

Kann ich einen Termin absagen.

Ja, sie können einen Termin bis 24 Stunden vorher bei ihrem Therapeuten absagen. Zu spät abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.

Wahltherapeut

Der Patient nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.

Der Behandlungsbeginn hat innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungs- bzw. Chefarztdatum zu erfolgen. Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Privatleistungen wie präventive Therapie werden von den SV-Trägern nicht rückvergütet.

Kostenrückerstattung

Nach Bezahlung der Honorarnote gibt es die Möglichkeit bei seinem Krankenversicherungsträger eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

Die Originalhonorarnote, der Einzahlungsbeleg,chefärztlich bewilligte Überweisungsschein der zuweisenden Stelle.

Die Höhe der Kostenrückerstattung (80% des Kassentarifs plus Differenz zwischen Kassen-und Wahlarzttarifs) ist von den verordneten/bewilligten Einzelleistungen abhängig.

Ist eine Zusatzversicherung des Patienten vorhanden obliegt es dem Patienten, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu prüfen.

Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht

Wir sammeln ihre Daten nur zu beruflichen Zwecken. Bitte teilen sie ihrem Therapeuten alle ihrer Erkrankungen und Beschwerden mit. Nicht mitgeteilte Infomrationen können zu einem negativen Therapierfolg führen.

Ihre persönlicehn Daten werden sorgsam behandelt und ohne Einverständnis oder ausdrücklichen Wunsch an keine zweiten oder dritten Personen/Firmen weitergegeben.